JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2005
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| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Bandbreite der Entgelte, Entscheidungsspielraum, Gewinnzuschlag, kalkulatorischer, Kostenstrukturen, interne, Pflegesatz, Angemessenheit, Pflegesatzvereinbarung, Schiedsstelle, Vergleich, externer |
| Leitsatz: | Eine auf der Grundlage des § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994 ergangene Schiedsstellenentscheidung ist wegen des der Schiedsstelle zustehenden Entscheidungsspielraums verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Das Verwaltungsgericht hebt die Schiedsstellenentscheidung auf, wenn die Schiedsstelle es unterlassen hat, die Höhe des vom Einrichtungsträger geforderten Entgelts zu vergleichen mit den Pflegesätzen, die andere Einrichtungen für vergleichbare Leistungen erheben (sog. externer Vergleich). Interne Positionen der Pflegesatzkalkulation eines Einrichtungsträgers sind nur dann auf ihre Angemessenheit hin überprüfbar, wenn das vom Einrichtungsträger geforderte Entgelt sich innerhalb der Bandbreite der Entgelte für vergleichbare Leistungen bewegt, diese also nicht übersteigt. Die sich im Rahmen des externen Vergleichs ergebende Bandbreite kann nicht um einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag erhöht werden. Für den vorzunehmenden externen Vergleich sind die internen Kostenstrukturen des Einrichtungsträgers unerheblich. Zur Zulässigkeit der Klage gegen eine Schiedsstellenentscheidung nach § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994 und zur Zulässigkeit einer Berufung, mit der "bessere Aufhebungsgründe" angestrebt werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 L 811/99 | |
| Rechtsgebiete: | BRRG, GG, NBG, NGG, NdsRiG, VwGO |
| Schlagworte: | Auswahlermessen, Konkurrentenstreit, Stellenbewirtschaftungsermessen, Versetzungsermessen |
| Leitsatz: | Die Frage, ob eine zu besetzende Stelle für einen Besetzungsbewerber aus einem anderen Bundesland verwendet wird, betrifft das dem Dienstherrn aufgrund der ihm obliegenden Organisationshoheit eingeräumte Stellenbewirtschaftungsermessen. Der Beamte hat hinsichtlich der Stellenbewirtschaftung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung der Stelle; seine Rechte werden grundsätzlich nicht berührt. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann - ähnlich wie bei Ausübung des Versetzungsermessens - nur dann angenommen werden, wenn sie gesetzlich festgelegt ist oder der Dienstherr im Einzelfall dieses Ermessen sich selbst verpflichtend in der Weise gebunden hat, dass Stellenbewirtschaftungserwägungen ausgeschlossen und die Auswahl ausschließlich nach Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) zu treffen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 100/05 | |
| Rechtsgebiete: | NArchG, VwGO |
| Schlagworte: | Architekt, Architekt, freischaffender, Architektenliste, Beruf, freier, Beschäftigungsart, Freier Beruf, Freischaffend, Gesellschaftsliste, Kapitalgesellschaft |
| Leitsatz: | 1. Die gesonderte Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist nach § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO i.d. F. des 1. Justizmodernisierungsgesetzes ab dem 1. September 2004 auch dann beim Oberverwaltungsgericht einzureichen, wenn das angefochtene Urteil mit einer abweichenden, § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO a. F. entsprechenden Rechtsmittelbelehrung vor dem 1. September 2004 verkündet worden ist. Eine solche Rechtsmittelbelehrung ist mit dem 1. September 2004 nicht unrichtig i. S.d. § 58 Abs. 2 VwGO geworden. Dem Rechtsmittelführer, der entsprechend der überholten Rechtsmittelbelehrung die gesonderte Begründung des Zulassungsantrages noch fristgerecht beim Verwaltungsgericht eingereicht hat, kann jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. 2. Wer seinen Beruf als Geschäftsführer in einer GmbH ausübt, an der er zwar zu 25% beteilligt ist, deren Anteile aber mehrheitlich von berufsfremden Personen gehalten werden, kann nicht "eigenverantwortlich" und demnach auch nicht "freischaffend" als Architekt tätig sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 243/04 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG |
| Schlagworte: | Altpapier, Interesse - öffentliches, Sammlung - gewerbliche |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 120/05 | |