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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum07 / 2005 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LC 16/03 vom 13.07.2005

Rechtsgebiete:NWG
Schlagworte:Folgenbeseitigungsanspruch, Kausalität
Leitsatz:Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs sind nicht alle rechtswidrigen Folgen hoheitlichen Verwaltungshandelns, sondern nur solche, auf deren Eintritt die Amtshandlung unmittelbar gerichtet war oder die durch das Verwaltungshandeln unmittelbar ausgelöst worden sind (wie Senatsurteil vom 31.03.2004 - 13 LB 11/03 -, Nds. Vbl. 2004, 213; AgrarR 2005, 67). Nicht zurechenbar sind Folgen, die durch das Verhalten eines Dritten verursacht worden sind (Kausalität hier verneint für Überschwemmungsschäden, die eine beim Neubau einer Kreisstraßenbrücke als künstliches Gewässerbett in einem Gewässer 3. Ordnung errichtete Betonsohle auslösen soll).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 16/03



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 KN 239/03 vom 07.07.2005

Rechtsgebiete:BBesG, GG, GVEntschVO 2002, VwGO
Schlagworte:Bürokosten, Entschädigung, Gerichtsvollzieher, Normenkontrolle
Leitsatz:Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten im Gerichtsvollzieherdienst vom 12. August 2002 (Nds.. GVBl S. 362) verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - 2 C 41.03 -).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 KN 239/03

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 51/05 vom 07.07.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Bestimmbarkeit, örtlich und zeitlich, Borreliose-Infektion, Zeckenbiss
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Zeckenbiss als Dienstunfall anzuerkennen ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 51/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 159/05 vom 04.07.2005

Rechtsgebiete:AFBG
Schlagworte:Anrechnungsfähig, Betriebswirt, Fortbildungsziel, Gleichwertig, Maßnahmeabschnitt, Meister
Leitsatz:1. Die Geltung des Grundsatzes des Förderungsausschlusses bei bestehender gleich- oder höherwertiger beruflicher Qualifikation nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AFBG wird durch die Regelungen über die Förderungsfähigkeit von Maßnahmeabschnitten nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 AFBG nicht eingeschränkt.

2. Der Abschluss als Betriebswirt (HWK) ist im Hinblick auf den Meistertitel mindestens gleichwertig im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 AFBG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 159/05


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