JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2005
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AbfAblV, KrW-/AbfG, Nds AGVwGO, TASi |
| Schlagworte: | Abfallablagerungsverordnung, Betreiberpflichten, Kombinationsdichtung, TA Siedlungsabfall |
| Leitsatz: | 1. Die Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) gestalten auch mit Blick auf die Rechtsposition der Betreiber bereits zugelassener Anlagen unmittelbar die Pflichten der Deponiebetreiber und die Anforderungen an die Deponien. 2. Ein "gleichwertiges System" im Sinne der Nummer 10.4.1.3.2 TA Siedlungsabfall ist ein Deponieabdichtungssystem, dessen Leistungsmerkmale über die gesamten Betriebsphasen einer Deponie der Leistungsfähigkeit der von der TA Siedlungsabfall als Regelabdichtungssystem angesehenen Kombinationsdichtung entsprechen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 113/02 | |
| Rechtsgebiete: | AbfAblV, KrW-/AbfG |
| Schlagworte: | Abfallablagerungsverordnung, Nachbargemeinde, TASiedlungsabfall |
| Leitsatz: | Das Entscheidungsprogramm der §§ 6 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2 AbfAblV iVm den Nummern 10 und 11 der TA Siedlungsabfall stellt allein auf Sicherheitsbelange ab. Planungsrechtlich relevante Standortfragen sind nicht zu berücksichtigen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 115/02 | |
| Rechtsgebiete: | NBG, NDO |
| Schlagworte: | Aberkennung, Aberkennung des Ruhegehalts, Beamter, Bindungswirkung, Dienstpflichten, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, Lösung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Ruhegehalt, Ruhestandsbeamter, Strafurteil, Vollstreckung |
| Leitsatz: | 1. Die Lösung von den tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteil im disziplinargerichtlichen Verfahren nach § 18 Abs. 1 Satz 2 NDO ist nur dann möglich, wenn das Disziplinargericht ansonsten gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden. Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehene auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus. 2. Die Aberkennung des Ruhegehalts setzt grundsätzlich nur voraus, dass bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre. In den Fällen, in denen der durch das Gewicht des Dienstvergehens eingetretene Vertrauensschaden so erheblich ist, dass bei einem aktiven Bamten die Entfernung aus dem Dienst erfolgen muss, ist die Aberkennung des Ruhegehalts erforderlich, um den mit dieser Disziplinarmaßnahme verfolgten Zwecken der Generalprävention und der Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes Geltung zu verschaffen. 3. Entzieht ein Rechtspfleger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die dazu gehörige Verfahrensakte dem Geschäftsgang, um den Fortgang der Vollstreckung gegen sich oder einen Angehörigen zu verhindern, und leitet er in der Folgezeit Schreiben des Gläubigers, die den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betreffen, nicht an den zuständigen Rechtspfleger weiter, um zu verhindern, dass der Verlust der o.g. Unterlagen bekannt wird, setzt er sich über grundlegende Dienstpflichten eines Rechtspflegers hinweg. Die Weiterbeschäftigung eines solchen Rechtspflegers ist dem Dienstherrn nicht zuzumuten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 NDH L 1/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Bordeaux-Dogge, Hundesteuer, Kampfhunde |
| Leitsatz: | Jedenfalls für Hunde der Rasse "Bordeaux-Dogge" ist die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer nicht (mehr) zulässig. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 299/02 | |