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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum02 / 2005 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 314/04 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:NBauO, VwGO
Schlagworte:Beseitigungsanordnung, Illegalität, formelle, Nutzungsverbot, Sofortvollzug, Verkaufsstand
Leitsatz:1. Ein Verkaufsstand, an dem der Landwirt Feldfrüchte verkauft, die rund 30 km entfernt davon erzeugt worden sind, ist nicht nach Nr. 11.10 des Anhangs zu § 69 NBauO von der Genehmigungspflicht befreit.

2. Ein solcher Verkaufsstand wird auch nicht mehr durch § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 314/04



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 153/05 vom 24.02.2005

Rechtsgebiete:NHG
Schlagworte:Ausschreibung, Bewirtschaftung, Cafeteria, Stiftungsuniversität, Studentenwerk
Leitsatz:Zu der Frage, ob § 68 Abs. 2 NHG einem für eine Stiftungsuniversität zuständigen Studentenwerk den Anspruch vermittelt, die Ausschreibung der Bewirtschaftung einer Cafeteria auf dem Universitätscampus und gegebenenfalls den Zuschlag an einen Dritten im Ausschreibungsverfahren zu verhindern.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 153/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 NDH M 10/04 vom 21.02.2005

Rechtsgebiete:NDO, StGB
Schlagworte:Besitz, Besitzverschaffung, Bilddateien, Dienstvergehen, Kinderpornografie, Lehrer, Versenden
Leitsatz:Lehrer, die sich kinderpornografische Bilddateien verschaffen, diese besitzen oder gar versenden, sind in aller Regel aus dem Dienst zu entlassen, da sie durch dieses Fehlverhalten gravierende Persönlichkeitsmängel beweisen und regelmäßig das Vertrauen des Dienstherrn, der Schüler und ihrer Eltern in ihre Zuverlässigkeit und moralische Integrität von Grund auf zerstören.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 NDH M 10/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 151/04 vom 17.02.2005

Rechtsgebiete:NDG
Schlagworte:Antragsbefugnis, Deich, Düne, Normenkontrolle, Sondergebiet, Sondergebiet Kur, Verkehrslärm
Leitsatz:1. Ein Sondergebiet "Kur" kann auch dann festgesetzt werden, wenn dort erheblichen Umfangs "nur" gewohnt werden soll. Es ist nicht erforderlich, dass die ein Kurgebiet ausmachenden Einrichtungen alle in diesem Sondergebiet vorhanden sind.

2. Zum Schutz von Deichen und Dünen.

3. Zur Behandlung des verstärkten Verkehrsaufkommens, das mit der Einrichtung eines Sondergebietes "Kur" verbunden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 151/04


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