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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum09 / 2004 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 09 / 2004



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 201/04 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, VwGO
Schlagworte:Bewilligungsbescheid, Ermessen, Klagebegehren (Bestimmtheit), Rückforderung, Rücknahme, Vermögen, verschwiegenes
Leitsatz:1. Die erforderliche Bestimmtheit des Klagebegehrens kann grundsätzlich noch nach Ablauf der Klagefrist herbeigeführt werden.

2. Eine Beschränkung der Rücknahme der im Beurteilungszeitraum ergangenen sozialhilferechtlichen Bewilligungsbescheide auf den Betrag des höchsten Vermögensstandes in diesem Zeitraum abzüglich des Schonvermögens entspricht in den Fällen verschwiegenen Vermögens im Regelfall einer sachgerechten Ausübung des Rücknahmeermessens.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 201/04



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 259/04 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:GSiG
Schlagworte:Bedarf, Ehegatte, Einkommen, Grundsicherung, notwendiger Lebensunterhalt
Leitsatz:Einkommen und Vermögen des selbst nicht hilfebedürftigen (einsatzpflichtigen) Ehepartners kann im Rahmen von § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG nur berücksichtigt werden, soweit es über den Betrag hinausgeht, den er benötigt, um seinen eigenen individuell notwendigen Lebensunterhalt abzudecken (wie BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 37/97 -, BVerwGE 108, 36 ff. zu § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 259/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 4142/01 vom 29.09.2004

Rechtsgebiete:GG, HKG, VwGO
Schlagworte:Alterssicherungsordnung, Antragsbefugnis, Ausfertigung, Bekanntmachung, amtliche, Berichtigung, Eigentum, Heilung von Verfahrensfehlern, Inkrafttreten, Rentenalter, Heraufsetzung, Rentenanwartschaft, Satzung, Zahnärztekammer
Leitsatz:Eine Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist unwirksam, wenn in dem Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer nicht der von der Kammerversammlung beschlossene Text einschließlich des Datums für das Inkrafttreten der Satzungsänderung amtlich bekannt gemacht worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 4142/01

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 73/03 vom 29.09.2004

Rechtsgebiete:ASO, GG, HKG, SGB VI
Schlagworte:Alterssicherungsordnung, Bekanntmachung, amtliche, Berufsunfähigkeitsrente, Ehe, Eigentum, Schutz des, Heirat, Nachheirat, Rentenanwartschaft, Spätehe, Versorgungsehe, Witwenrentenanwartschaft, Äquivalenzprinzip
Leitsatz:Nach der Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist es nicht zulässig, eine Berufsunfähigkeitsrente herabzusetzen, um mit den ersparten Ausgaben eine durch die Eheschließung des berufsunfähigen Mitgliedes aus Sicht des Versorgungswerkes entstandene Witwenrentenanwartschaft der Ehefrau zu finanzieren.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 73/03


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