JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB X, VwGO |
| Schlagworte: | Bewilligungsbescheid, Ermessen, Klagebegehren (Bestimmtheit), Rückforderung, Rücknahme, Vermögen, verschwiegenes |
| Leitsatz: | 1. Die erforderliche Bestimmtheit des Klagebegehrens kann grundsätzlich noch nach Ablauf der Klagefrist herbeigeführt werden. 2. Eine Beschränkung der Rücknahme der im Beurteilungszeitraum ergangenen sozialhilferechtlichen Bewilligungsbescheide auf den Betrag des höchsten Vermögensstandes in diesem Zeitraum abzüglich des Schonvermögens entspricht in den Fällen verschwiegenen Vermögens im Regelfall einer sachgerechten Ausübung des Rücknahmeermessens. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 201/04 | |
| Rechtsgebiete: | GSiG |
| Schlagworte: | Bedarf, Ehegatte, Einkommen, Grundsicherung, notwendiger Lebensunterhalt |
| Leitsatz: | Einkommen und Vermögen des selbst nicht hilfebedürftigen (einsatzpflichtigen) Ehepartners kann im Rahmen von § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG nur berücksichtigt werden, soweit es über den Betrag hinausgeht, den er benötigt, um seinen eigenen individuell notwendigen Lebensunterhalt abzudecken (wie BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 37/97 -, BVerwGE 108, 36 ff. zu § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 259/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HKG, VwGO |
| Schlagworte: | Alterssicherungsordnung, Antragsbefugnis, Ausfertigung, Bekanntmachung, amtliche, Berichtigung, Eigentum, Heilung von Verfahrensfehlern, Inkrafttreten, Rentenalter, Heraufsetzung, Rentenanwartschaft, Satzung, Zahnärztekammer |
| Leitsatz: | Eine Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist unwirksam, wenn in dem Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer nicht der von der Kammerversammlung beschlossene Text einschließlich des Datums für das Inkrafttreten der Satzungsänderung amtlich bekannt gemacht worden ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 4142/01 | |
| Rechtsgebiete: | ASO, GG, HKG, SGB VI |
| Schlagworte: | Alterssicherungsordnung, Bekanntmachung, amtliche, Berufsunfähigkeitsrente, Ehe, Eigentum, Schutz des, Heirat, Nachheirat, Rentenanwartschaft, Spätehe, Versorgungsehe, Witwenrentenanwartschaft, Äquivalenzprinzip |
| Leitsatz: | Nach der Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist es nicht zulässig, eine Berufsunfähigkeitsrente herabzusetzen, um mit den ersparten Ausgaben eine durch die Eheschließung des berufsunfähigen Mitgliedes aus Sicht des Versorgungswerkes entstandene Witwenrentenanwartschaft der Ehefrau zu finanzieren. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 73/03 | |