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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum08 / 2004 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 08 / 2004



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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 ME 224/04 vom 13.08.2004

Rechtsgebiete:BSHG, SGB V
Schlagworte:Beihilfe, Brille, Brillengestell, Brillenglas, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten, Krankenhilfe, Leistung, einmalige, Übernahme
Leitsatz:Aufgrund der am 01.01.2004 in Kraft getretenen Änderungen des BSHG ist eine Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe nicht mehr möglich. Der Hilfeempfänger kann aber Anspruch auf die Gewährung einer einmaligen Leistung (Beihilfe) hierfür im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt haben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 224/04




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