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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum04 / 2004 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 04 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 98/02 vom 21.04.2004

Rechtsgebiete:AKG, NAbfG, PrPVG
Schlagworte:Altlastenerkundung, Aufwendungen, Bodenkontamination, Erlöschen von Ansprüchen, Geltendmachung, Grundwasserkontamination, Kriegsfolgen, Ordnungsverfügung
Leitsatz:1. Boden- und Grundwasserkontaminationen, die während des 2. Weltkriegs durch eine Produktionsstätte für Granaten verursacht worden sind, stellten regelmäßig eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, die eine materielle Polizeipflicht des Deutschen Reiches begründeten.

2. Die Verpflichtung zur Beseitigung eines ordnungswidrigen Zustandes tritt kraft Gesetzes ein. Die im Fall der Nichterfüllung ergehende Ordnungsverfügung dient nicht der Begründung, sondern der Durchsetzung dieser Pflicht. Sie besteht zeitlich unbegrenzt.

3. Die materielle Polizeipflicht des Deutschen Reiches ist nicht nach § 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes erloschen. Denn diese Pflicht ist kein Anspruch im Sinne der Vorschrift, sondern eine gegenüber der Allgemeinheit bestehende Verpflichtung.

4. Diese Verpflichtung wie die zu 1.) aufgeführten gefahrverursachenden Handlungen sind der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar zuzurechnen, weil sie mit dem Deutschen Reich (teil) identisch ist.

5. Die Verpflichtung zur Erstattung von Aufwendungen für eine Altlastenerkundung und Gefährdungsabschätzung kann der Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer Eigenschaft als Hoheitsträgerin durch Verwaltungsakt auferlegt werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LC 98/02



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 340/02 vom 14.04.2004

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO
Schlagworte:Aufbaugesetz, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, Durchführungsplan, Rechtsschutzbedürfnis, Schlusspunkttheorie
Leitsatz:Die Baugenehmigungsbehörde darf sanierungsrechtliche Belange bei der Beantwortung einer auf das Bauplanungsrecht beschränkten Bauvoranfrage nicht von sich aus einbeziehen und von ihrer Beurteilung die Erteilung des erstrebten Bauvorbescheides abhängig machen (Aufgabe der gegenteiligen Auffassung des OVG Lüneburg, Urt. v. 28.6.1985 - 6 A 8/84 -, UPR 1986, 226 = ZfBR 1986, 84 = BRS 44 Nr. 233). Das gilt auch dann, wenn Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde/Sanierungsträger identisch sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 340/02


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