JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2004
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GG, NBG, VwGO |
| Schlagworte: | Anforderungsprofil, Auswahlverfahren, Beförderungsdienstposten, Europaqualifikation, Streitgegenstand, unteilbarer |
| Leitsatz: | An die mit der Ausschreibung festgelegten Kriterien des Anforderungsprofils ist der Dienstherr für die Dauer des Auswahlverfahrens gebunden. Der Inhalt der sich daraus ergebenden Bindung ist unter Berücksichtigung der für Willenserklärungen maßgeblichen Kriterien (Erklärungswille und objektiver Erklärungsinhalt) zu ermitteln. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 390/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, NKAG |
| Schlagworte: | Anliegerstraße, Einrichtung, öffentliche, Einstufung, Erschließungswirkung, eingeschränkte, Hinterliegergrundstück, Straßentypen, unterschiedliche, Verkehrsverhältnisse, tatsächliche, Vorteilswirkung, eingeschränkte |
| Leitsatz: | 1. Für die Einstufung als Anliegerstraße sind neben den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen vor allem die Funktion einer Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde, der darauf beruhende Ausbauzustand der Straße und deren straßenrechtliche Gewichtung bedeutsam. 2. Eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche öffentliche Einrichtung kann ausnahmsweise in rechtlich zwei öffentliche Einrichtungen zerfallen, wenn wesentliche Teilstrecken verschiedenen Straßentypen zuzuordnen sind. 3. Ein zwischen zwei Straßen durchlaufendes Buchgrundstück darf bezüglich des Umfangs der bevorteilten Fläche nicht anders behandelt werden als vergleichbare aneinander angrenzende Buchgrundstücke desselben Eigentümers. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 45/04 | |
| Rechtsgebiete: | NBauO |
| Schlagworte: | Nebenbestimmung, Werbeanlage, Widerrufsvorbehalt |
| Leitsatz: | Will die Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage von § 75 Abs. 2 Satz 1 NBauO Gebrauch machen, wonach Werbeanlagen widerruflich genehmigt werden können, muss sie unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten begründen, warum die vorhandene bauliche oder verkehrliche Situation die Hinzufügung des Widerrufsvorbehalts erforderlich macht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 60/03 | |
"Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - Entscheidungen 03 / 2004 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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