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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum03 / 2004 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 47/03 vom 31.03.2004

Rechtsgebiete:NWG, WVG
Schlagworte:Beitrag, Mitgliedschaft, Vorteil, Wasser- und Bodenverband
Leitsatz:Eine Entlassung aus einem (nds.) Wasser- und Bodenverband wegen (angeblicher) Vorteilslosigkeit ist nicht möglich.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 47/03



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 11/03 vom 31.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, VwGO, NWG
Schlagworte:Folgenbeseitigungsanspruch, Kausalität
Leitsatz:Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruches sind nicht alle rechtswidrigen Folgen hoheitlichen Verwaltungshandelns, sondern nur solche, auf deren Eintritt die Amtshandlung unmittelbar gerichtet war oder die durch das Verwaltungshandeln unmittelbar adaequat ausgelöst worden sind (Kausalität hier verneint für Überschwemmungsschäden auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die ein von einem Wasserverband in einem Gewässer 3. Ordnung errichteter Sohlsturz auslösen soll).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 11/03

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 33/04 vom 29.03.2004

Rechtsgebiete:NBG
Schlagworte:Altersteilzeit, Anordnung, einstweilige, Ermessen, Unterrichtsversorgung
Leitsatz:Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die der Dienstherr zur Bewilligung von Altersteilzeit nach § 80 b NBG verpflichtet wird, setzt voraus, dass eine Reduzierung des durch § 80 b NBG eingeräumten Ermessens glaubhaft gemacht ist, aufgrund der nur die begehrte Bewilligung aber keine andere Entscheidung als ermessensfehlerfrei angesehen werden kann (hier verneint).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 33/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 327/03 vom 25.03.2004

Rechtsgebiete:AuslG, FreihEntzG, GKG, StVollzG
Schlagworte:Abschiebungshaftkosten, Abschiebungskosten: Heranziehung der Eltern, Abschiebungskosten: Kind, Haftkostenbeitrag
Leitsatz:1. Die Vorschrift des § 82 Abs. 1 AuslG, dass Ausländer die Kosten, die durch Abschiebung entstehen, zu tragen haben, gilt auch für minderjährige Ausländer.

2. Eine allgemeine Haftung der gesetzlichen Vertreter ergibt sich weder aus § 82 AuslG noch aus § 1664 Abs. 2 BGB noch aus allgemeinem Kostenrecht.

3. Die gesetzlichen Vertreter haften aber für Abschiebungskosten nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG, wenn sie die illegale Einreise ihrer Kinder jedenfalls (mit-)veranlasst haben.

4. Für Kosten einer Abschiebungshaft, die nach § 8 Abs. 2 des Freiheitsentziehungsgesetzes im Wege der Amtshilfe in Justizvollzugsanstalten vollzogen wird, kann nur der Haftkostenbeitrag nach § 50 des Strafvollzugsgesetzes erhoben werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 327/03


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