JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Anschaffungswert, Beihilfe, Gebrauchsgut, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistung, einmalige, Bedarf, Haushaltsgemeinschaft, Mitbenutzer |
| Leitsatz: | 1.Die Grenze zur "Höherwertigkeit" eines Gebrauchsguts i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 a Nr. 6 BSHG ist jedenfalls bei Kosten von 15,00 Euro (29,34 DM) und mehr je Anschaffung und Monat überschritten. 2. Bei einem Gegenstand, der seiner Art nach unabhängig von der Zahl der Nutzer zu beschaffen ist, verringert sich der Bedarf des Hilfesuchenden nicht dadurch, dass der Gegenstand möglicherweise auch von anderen Personen mit benutzt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 175/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, UVG |
| Schlagworte: | Schulden, Tilgung, Unterhaltsleistung, Unterhaltsvorschuss |
| Leitsatz: | Tilgt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, gemeinsame Verbindlichkeiten der Eltern, ist das in der Regel auch dann nicht eine Unterhaltsleistung an das Kind, wenn es sich um Schulden für das ehemals gemeinsame und nunmehr noch von dem anderen Elternteil und dem Kind bewohmte Familienheim handelt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 262/03 | |
| Rechtsgebiete: | NKAG |
| Schlagworte: | Kurbeitrag, Steuer, Zweitwohnung |
| Leitsatz: | Die Pflicht von Zweitwohnungsinhabern zur Zahlung des Jahreskurbeitrages knüpft daran an, dass diese bzw. ihre Familienangehörigen eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 KN 546/02 | |
| Rechtsgebiete: | NBauO |
| Schlagworte: | Balkon, Befreiung, Grenzabstand, Grenzabstand , Befreiung von, Härte, nicht beabsichtigte |
| Leitsatz: | Es stellt keine "nicht beabsichtigte Härte" der Grenzabstandsvorschriften dar, wenn ein Bauherr in einem geschlossen bebauten Straßengeviert wegen des einzuhaltenden Grenzabstands auf den Anbau von Balkonen verzichten muss, weil die vorhandene Bebauung seines Grundstücks, die ihrem Umfang nach deutlich über die Bebauung der Nachbarschaft hinaus geht, bereits bisher die Grenzabstände der NBauO unterschreitet. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 74/03 | |