JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungserheblichkeit, Ausgleichsmaßnahme, Baugrenzen, Bestimmtheit, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Gittermasten, Landschaftsbild, Mindestnennleistung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Schallleistungspegel, Sicherung, rechtliche, Siedlungsgrenze, Sondergebiet, Umweltverträglichkeitsprüfung, Windenergie, Wirtschaftlichkeit, Zaunwert, Ziele der Landesplanung |
| Leitsatz: | 1. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Errichtung der nach den raumordnerischen Vorgaben maximal zulässigen Zahl von Windenergieanlagen zu ermöglichen, wenn schon die festgesetzte Zahl die Verwirklichung der Mindestnennleistung (hier: 9 MW für das Gemeindegebiet) ermöglicht. 2. Zur Bestimmtheit der Festsetzung, dass nur "Anlagen gleichen Typs" zulässig seien. 3. Die Festsetzung eines Schallleistungspegels, der "innerhalb des Sondergebiets" einzuhalten sein soll, ist zu unbestimmt. 4. Die flache Landschaft Norddeutschlands kann es rechtfertigen, die zulässige Anlagengesamthöhe auf 100m zu begrenzen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 321/02 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, RegelsatzVO, WoGG |
| Schlagworte: | Angemessenheit, Unterkunftskosten, Wohngeldtabelle, Wohnungsmarkt, Zuschlag |
| Leitsatz: | 1. Bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft orientiert sich der Senat weiter an der Tabelle zu § 8 WoGG neuer Fassung. 2. Im Gebiet der Stadt Göttingen ist für Alleinstehende als Angemessenheitsgrenze der Wert der Spalte für bis zum 31. Dezember 1965 bezugsfertig gewordenen Wohnraum mit Sammelheizung und mit Bad oder Duschraum (2. Spalte von links) maßgebend, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Baujahr der Wohnung. 3. Weitere Zuschläge auf diesen Tabellenwert sind in Göttingen nicht vorzunehmen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 454/02 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Planvorbehalt, Teilnichtigkeit (Bebauungspläne), Erforderlichkeit (Bebauungsplan), Vorrangfläche Windenergie |
| Leitsatz: | - Zur Erforderlichkeit eines Flächennutzungsplanes, der - abwägungsfehlerhaft - nur eine Vorrangfläche für Windenergie von 8,4 ha darstellt. - Eine Gemeinde trifft bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie im Flächennutzungsplan keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergienutzung. Sie kann sich bei der Darstellung von Vorrangflächen maßgeblich auch am Vorsorgegrundsatz des § 5 I Nr. 2 BImSchG ausrichten. - Wird in einem Flächennutzungsplan zwischen sog. Ausschlussgebieten und Potenzialflächen unterschieden, kann bei der abwägungsfehlerhaften Darstellung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen eine Teilnichtigkeit einzelner Abwägungsschritte in Betracht kommen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 10/02 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Konkretisierung der Planung, Planung, Konkretisierung der, Veränderungssperre, Vorrangfläche Windenergie, Windenergie |
| Leitsatz: | Eine Veränderungssperre, die den gesamten Bereich des Gemeindegebietes erfasst, der nach den Vorarbeiten für die Änderung des Flächennutzungsplans als Potentialfläche für Windenergie in Frage kommt, wird i.d.R. wegen unzureichender Konkretisierung der Planung unwirksam sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 295/03 | |