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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum12 / 2003 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 12 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 303/03 vom 23.12.2003

Rechtsgebiete:BauGB, StBauFG
Schlagworte:Ersatzwohnraum, Sanierungsbiet
Leitsatz:Die Aufhebung eines Mietverhältnisses nach § 182 BauGB setzt nicht voraus, dass der angemessene Ersatzwohnraum bereits im Zeitpunkt der Aufhebungsverfügung konkret und rechtlich abgesichert zur Verfügung steht. Es reicht aus, wenn im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.

Wer selbst Eigentümer verfügbaren, angemessenen Ersatzwohnraums ist, kann nicht verlangen, dass ihm angemessener Ersatzwohnraum auf Kosten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 303/03



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 302/03 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:BauNVO 1990, BauNVO 1968
Schlagworte:Gebietscharakter, Wandel des, Gebietserhaltungsanspruch, Nachbarschutz, Nutzungsart
Leitsatz:Gliedert die Gemeinde die Nutzungsart auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 ff. BauNVO 1990 oder § 8 Abs. 4 BauNVO 1968, so entfalten diese Festsetzungen nur dann nachbarschützende Wirkungen, wenn dies die Gemeinde damit bezweckt. Ein uneingeschränkter Gebietserhaltungsanspruch steht den übrigen Planunterworfenen insoweit nicht zu.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 302/03

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 2892/01 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:GG, PsychThG, SGB V
Schlagworte:Abschlussprüfung, Approbation, Berufsfreiheit, Diplom-Psychologe, Gleichbehandlungsgrundsatz, Heilpraktiker, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kostenerstattung, Kostenerstattungsverfahren, Psychologie, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Pädagogik, Sozialpädagogik, akademische Ausbildung
Leitsatz:1. Die Beschränkung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut auf Diplom-Psychologen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. Psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker ohne abgeschlossenes Psychologiestudium können die Approbation als Psychologische Psychotherapeuten auch nicht deshalb verlangen, weil ihnen die Kosten der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten vor dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 13 Abs. 3 SGB V erstattet worden sind.

3. Ein Anspruch auf die Erteilung der Approbation zur Ausübung des Berufs des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten setzt eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik voraus. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, andere akademische Ausbildungen oder Studiengänge, in denen vergleichbare Lehrinhalte vermittelt werden, zu berücksichtigen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 2892/01

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 LA 213/03 vom 03.12.2003

Rechtsgebiete:AO, GrStG
Schlagworte:Erlass, Grundsteuer
Leitsatz:Der Leerstand von Wohn- und/oder Gewerberäumen führt zu keinem Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG, wenn der Leerstand aufgrund der Marktverhältnisse strukturell bedingt ist und das Fehlen der Mieternachfrage alle Vermieter im jeweiligen Gemeindegebiet vergleichbar trifft.

Ein Rückgriff auf die §§ 163, 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit scheidet ebenfalls aus.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 LA 213/03


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