JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2003
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SchKG |
| Schlagworte: | Förderung, finanziell, Kirche, katholisch, Schwangerenberatungsstelle, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftskonfliktberatung, donum vitae |
| Leitsatz: | Katholische Schwangerenberatungsstellen, die eine allgemeine Beratung nach § 2 SchKG aber keine Konfliktberatung nach §§ 5 ff SchKG anbieten und infolgedessen auch keine Beratungsscheine (§ 7 SchKG) erteilen, haben keinen Anspruch auf eine Förderung gem. § 4 SchKG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 18/03 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, BauGB, GG |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Benehmen, Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, Ergänzendes Verfahren, Gemeindliches Selbstgestaltungsrecht, Fundstellen |
| Leitsatz: | Zu den planungsrechtlichen Voraussetzungen der Errichtung eines dem Eisenbahnbetrieb dienenden Funkmastes in der Ortslage einer Gemeinde. Behebung planungsrechtlicher Abwägungsdefizite durch ein ergänzendes Verwaltungsverfahren während des Klageverfahrens. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 K 3838/00 | |
| Rechtsgebiete: | ABVO, BBergG |
| Schlagworte: | Anhydrit, Aufsuchung, Aussolung, Carnallitit, Erkundung, Gewinnung, Gorleben, Nießbrauchsrecht, Rahmenbetriebsplan, Salzabbaugerechtigkeit, Salzstock, Sicherheitsabstand, Sicherheitspfeiler, Solekaverne, Verhinderungsinteresse |
| Leitsatz: | 1. Bei der Prüfung im Rahmen des § 156 Abs. 2 Satz 3 BBergG, ob die Überlassung eines aufrechterhaltenen Rechts die sinnvolle oder planmäßige Aufsuchung oder Gewinnung der Bodenschätze beeinträchtigt oder gefährdet, kommt es nicht nur auf die Folgen der Überlassung als solche, sondern auch auf die tatsächlichen Auswirkungen der aufgrund des Rechtserwerbs geplanten Nutzungen an. 2. § 156 Abs. 2 Satz 3 BBergG räumt der Behörde einen Beurteilungsspielraum nicht ein. 3. Die Genehmigung darf im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf ein benachbartes Unternehmen nur versagt werden, wenn bereits absehbar ist, dass das hinzutretende Vorhaben den bergrechtlichen Anforderungen nicht genügt und die Zulassung eines Betriebsplans ausgeschlossen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 L 3421/00 | |
| Rechtsgebiete: | NKAG |
| Schlagworte: | Einrichtung, öffentliche, Kosten - Besonderheiten, Kostendeckungsprinzip, Kostenverursachung, Äquivalenzprinzip |
| Leitsatz: | 1. Der Grundsatz, dass Gebühren nur für kostenverursachende öffentliche Einrichtungen erhoben werden können, darf nicht dadurch umgangen werden, dass eine selbständig arbeitende kostenfreie Anlage mit kostenverursachenden Anlagen zusammengefasst und dadurch kostenpflichtig gemacht wird. 2. Technisch selbständige Anlagen, die unterschiedlich hohe Kosten verursachen, dürfen grundsätzlich zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden. 3. Erhebliche kostenmäßige Besonderheiten innerhalb einer öffentlichen Einrichtung sind nicht im Rahmen des Einrichtungsbegriffs, sondern - wenn überhaupt - bei der Ausgestaltung von Gebührenmaßstab und Gebührensatz zu berücksichtigen. 4. Weder das Kostendeckungsprinzip noch das Äquivalenzprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz fordern eine Gebührenbemessung nach Maßgabe der durch einzelne Benutzer oder Benutzergruppen verursachten Kosten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 269/03 | |