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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum09 / 2003 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LB 2437/01 vom 18.09.2003

Rechtsgebiete:NStrG, VwVfG
Schlagworte:Auflagenvorbehalt, Innerörtliche Verkehrsberuhigung, Kreisstraße, Planrechtfertigung, Straßenrechtliche Planfeststellung
Leitsatz:Für die Prüfung der Rechtfertigung eines Straßenbauvorhabens bedarf es keiner bereits detaillierten Untersuchung des voraussichtlich eintretenden Entlastungseffektes. Dies geschieht bei der Prüfung des Gewichts der öffentlichen Belange im Rahmen des Abwägungsgebots.

Die beabsichtigte Verkehrsberuhigung eines Ortskerns kann zur Rechtfertigung einer Kreisstraßenverlegung mit herangezogen werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LB 2437/01



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 164/03 vom 17.09.2003

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO
Schlagworte:Erreichbarkeitsanforderungen, bauordnungsrechtliche Erschließungsvorteil, aktueller Erschlossensein: Hinterliegergrundstück, Grünfläche: Wegeverbindung, Fundstellen
Leitsatz:Bei einer selbständigen öffentlichen Grünfläche zwischen Anbaustraße und einem Wohnzwecken dienenden Hinterliegergrundstück sind die für ein Erschlossensein nach § 133 Abs. 1 BauGB bestehenden Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt, wenn zu dem Hinterliegergrundstück eine Wegeverbindung über die Grünfläche tatsächlich angelegt ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 164/03

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 312/03 vom 15.09.2003

Rechtsgebiete:BRRG, GG, NBG
Schlagworte:Auswahlentscheidung, Beurteilung, dienstliche, Bewerbungsverfahrensanspruch, Hilfskriterium, Konkurrentenstreit, Leistungsentwicklung, Stichentscheid
Leitsatz:Zur Berücksichtigung der Leistungsentwicklung beim Bewerbungsverfahrensanspruch
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 312/03

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 193/03 vom 03.09.2003

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO
Schlagworte:Alternativstandort, Fußgängerzone, Gebot der Rücksichtnahme, Nachbarschutz, Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Leitsatz:1. Die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche vermittelt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke keinen Nachbarschutz, der diese berechtigte, Bauvorhaben auf der Straßenverkehrsfläche wie Kioske o.Ä. unabhängig von der Schwere der konkreten Beeinträchtigungen abzuwehren.

2. Auch im Kerngebiet ist eine Reduzierung der bereits nach § 7 Abs. 4 NBauO "halbierten" Grenzabstände im Wege der Ausnahme nach § 13 NBauO möglich.

3. Zur Unterschreitung des Abstandes eines Kioskes auf einer Straßenverkehrsfläche zum Abschluss einer Fußgängerzone.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 193/03


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