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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum09 / 2003 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 2044/01 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, NNatSchG, NWaldLG
Schlagworte:Abwägung, Annahmen des Normgebers, Bodensenke, Landschaftsbestandteil, Landschaftsbild, Naturhaushalt, Nichtigkeit, Satzung, Schlatt
Leitsatz:1. Eine leichte Bodensenke, die nur zeitweise mit Wasser gefüllt ist, stellt keinen Landschaftsbestandteil im Sinne des § 28 Abs. 1 NNatSchG dar.

2. Fehlerhafte Annahmen des Normgebers ziehen die Nichtigkeit einer nach den §§ 24 bis 28 NNatSchG erlassenen Verordnung oder Satzung nicht nach sich. Vielmehr kommt es ausschließlich darauf an, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 2044/01



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LC 276/02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:BauGB, 4. BImSchV, BauNVO, UVP-ÄndRL, UVPG
Schlagworte:Emissionsverhalten, Entwicklungsgebot, Flächennutzungsplan: Unwirksamkeit, Grundfläche, Größe der, Grundstücksfläche, überbaubare, Immissionsgrenzwert, Stichtag: 14.3.99, Windfarm: Erweiterung, Zaunwert
Leitsatz:1. Zur sukzessiven Erweiterung eines vorhandenen Windparks und deren Beurteilung nach BImSchG.

2. Zum Zeitpunkt, in dem sich die Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes herausstellt, und zum Eingreifen der Unbeachtlichkeitsregel des § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

3. Zur Teilunwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes.

4. "Zaunwerte" für Lärm und Schlagschatten in Flächennutzungsplänen.

5. Zur Entwicklung eines Bebauungsplanes aus einem Flächennutzungsplan, der teilweise unwirksam ist.

6. Zur Festsetzung eines Emissionspegels für Windkraftanlagen in einem Sondergebiet.

7. Die Festsetzung der Größe der Grundfläche und der überbaubaren Grundstücksfläche muss über den Standort des Schaftes der Windkraftanlage auch die Fläche einschließen, die der Rotor überstreicht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LC 276/02

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 2073/01 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, NNatSchG, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Gemeinde, Landschaftsbestandteil, Naturschutzbehörde, Normenkontrollantrag, Normenkontrollverfahren, Satzung, Verordnung, eigener Wirkungskreis
Leitsatz:Eine Gemeinde, die durch den Erlass einer Verordnung zum Schutz eines Landschaftsbestandteils durch die Naturschutzbehörde daran gehindert wird, eine gemeindliche Satzung zum Schutz desselben Landschaftsbestandteils zu erlassen, ist im Normenkontrollverfahren antragsbefugt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 2073/01

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 K 3109/00 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, HKG
Schlagworte:Beteiligung, Chefärzte, Liquidationsberechtigung, Liquidationserlös, Mitarbeiter, Mitarbeiterbeteiligung, berufliches Verhalten, liquidationsberechtigte Ärzte, Ärzte
Leitsatz:1. § 29 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen in der Fassung vom 23. November 2002 ist nichtig.

2. § 33 Abs. 1 und 2 des Kammergesetzes für die Heilberufe - HKG - ermächtigt die Ärztekammer Niedersachsen nicht zur Begründung von Berufspflichten, die konkrete finanzielle Verpflichtungen für liquidationsberechtigte Ärzte mit sich bringen. Regelungen des kollegialen Verhaltens bei der Berufsausübung (§ 33 Abs. 2 Nr. 10 HKG) schließen Bestimmungen, die liquidationsberechtigte Ärzte dazu verpflichten, Mitarbeiter unabhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls in einem bestimmten Mindestumfang und auf bestimmte Weise am Liquidationserlös zu beteiligen, nicht ein.

3. Die in § 29 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vorgeschriebene Beteiligung von Mitarbeitern liquidationsberechtigter Ärzte am Liquidationserlös wäre nicht zu beanstanden, wenn § 33 HKG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage enthalten würde. Die Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter liquidationsberechtigter Ärzte am Liquidationserlös ist durch vernünftige, auf das Gemeinwohl bedachte Erwägungen gerechtfertigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 K 3109/00


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