JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2003
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Leitsatz: | Eingliederungshilfe zur Teilnahme eines behinderten Menschen an einer Gemeinschaftsreise kommt auch dann in Betracht, wenn die Einrichtung, in der er betreut wird, sonstige Freizeitaktivitäten anbietet, an denen er teilnimmt oder die er aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur ablehnt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 564/02 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, GG |
| Schlagworte: | Besuchfahrt, Ehe, Partner, inhaftierter, eheähnliche Gemeinschaft |
| Leitsatz: | Anspruch auf Sozialhilfe durch Übernahme der Kosten für Fahrten zum Besuch des inhaftierten Partners haben nicht nur Ehegatten, sondern auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 71/03 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Bestattungsvorsorgevertrag, Vermögen |
| Leitsatz: | Es bedeutet für einen älteren, heimpflegebedürftigen Menschen eine Härte, wenn die Hilfe zur Pflege von dem Einsatz eines für Begräbnis und Grabpflege angesparten Vermögens abhängig gemacht wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 523/02 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägung, B-Planänderung, Erforderlichkeit, Moschee, Vertrauensschutz vor Planänderung, Vertrauensschutz im B-Plangebiet, Vorabbindung |
| Leitsatz: | 1. Zur Erforderlichkeit einer B-Planänderung, wenn ein Investor während des Änderungsverfahrens eine Festsetzung erreicht, die die Verwirklichung seiner Bauwünsche ermöglicht. 2. Zum Vertrauensschutz von Grundstückseigentümern, wenn in einem B-Plan, der Wohngebiet und - durch eine Pufferzone getrennt - Gewerbegebiet festsetzt, der Schutz des Wohngebietes eingeschränkt wird, weil sich die Gewerbegebiete wegen der Einschränkungen der gewerblichen Nutzung nicht vermarkten lassen. 3. Haben die von einer Planänderung nachteilig betroffenen Grundstückeigentümer sich im Anregungsverfahren nicht geäußert, kann dies als Indiz gedeutet werden, dass die Änderung von den Betroffenen nicht als unzumutbar angesehen wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 120/03 | |