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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum06 / 2003 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 06 / 2003



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 81/03 vom 30.06.2003

Rechtsgebiete:GG, HwO
Schlagworte:Dachdecker-Handwerk, Estrichleger-Handwerk, Handwerksbetrieb, Handwerksrolle, Kernbereich, Minderhandwerk, Zimmerer-Handwerk, wesentliche Tätigkeit
Leitsatz:1. Die §§ 1 und 7 Abs. 1 und 2 HwO sind verfassungskonform

2. Die EWG-EWR-Handwerk-Verordnung ist mit höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG, vereinbar.

3. Die Errichtung von Dachstühlen, das komplette Eindecken von Dächern, der Einbau von Dachfenstern, das Verlegen von Schweißbahnen in Bitumen und das Legen von Trockenestrichen sind wesentliche Tätigkeiten des Zimmerer-, Dachdecker- und Estrichleger-Handwerks.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 81/03



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 143/02 vom 18.06.2003

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Außenbereich, Darstellungen des Flächennutzungsplans, Eigenart der Landschaft, Erholungsfunktion, Flächennutzungsplan, Klageänderung, Konzentrationsflächen, Landschaftsbild:Beeinträchtigung, Landwirtschaft, Sachdienlichkeit, Schonung (größtmögliche), Umwelteinwirkungen, schädliche, Verlängerung, Veränderungssperre, Vogelschutz
Leitsatz:1. Zur Sachdienlichkeit einer Klageänderung nach Reduzierung des Vorhabens.

2. Die Gemeinde darf die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um das vierte Jahr nicht schon dann beschließen, wenn das dritte Geltungsjahr gerade begonnen hat und daher noch gar nicht verlässlich abgesehen werden kann, ob der Sicherungszweck nach Ablauf des dritten Jahres fortbesteht (wie Senatsurteil vom 15.3.2001 - 1 K 2440/00 -, BauR 2001, 1552). Der Umstand, dass die Veränderungssperre andernfalls gegenüber einem bestimmten Grundstückseigentümer wegen § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB keine Rechtswirkungen mehr zu entfalten droht, ändert daran nichts.

3. Ein Abstand zwischen dem in Rede stehenden Vorhaben und der Hofstelle von 700 m hindert die Annahme der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ("dienen") nur dann, wenn der Landwirt für diese Entscheidung keine vernünftigen Erwägungen anzuführen vermag.

4. In einen Flächennutzungsplan können keine Darstellungen aufgenommen werden, die so konkret sind, dass die Darstellungen im Rahmen des § 35 Abs. 1, Abs. 3 BauGB nicht mehr mit den Belangen des privilegierten Vorhabens abgewogen werden können, sondern beanspruchen, mit ihnen sei die Letztentscheidung über die (Un-)Zulässigkeit des Vorhabens bereits gefallen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 143/02

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 583/02 vom 11.06.2003

Rechtsgebiete:AsylbLG, BSHG
Schlagworte:Nothelfer
Leitsatz:§ 121 BSHG ist im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend anzuwenden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 583/02

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 1/03 vom 10.06.2003

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Abfälle aus privaten Haushaltungen, Entsorgungsmonopol der öffentl.-rechtl. Entsorgungsträger, Überlassungspflicht, Fundstellen
Leitsatz:Nach § 13 I 1 KrW-/AbfG sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten verpflichtet, diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, soweit sie selbst zu einer Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen (hier: für im Wohnbereich eines Wohnstiftes anfallenden Abfall). Die Überlassungspflicht entfällt nicht bei Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 1/03


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