JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Bekanntmachung, erneute, Erforderlichkeit des Bplans, Ersatzlandfläche, Existenzgefährdung, Kompensation, naturschutzrechtliche, Kompensationsflächen, Standortalternativen, Ziele der Landesplanung, landwirtschaftlicher Betrieb, arrondiert |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen einer erneuten Abwägung, wenn vier Jahre nach der ersten Bekanntmachung des Bebauungsplans dieser wegen eines Ausfertigungsfehlers erneut bekannt gemacht wird. 2. Zur Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen. 3. Hat der Eigentümer eines arrondierten landwirtschaftlichen Betriebes mit 160 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche etwa die Hälfte dieser Flächen verpachtet, braucht die Gemeinde nicht davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme von knapp einem Viertel der Nutzflächen durch einen Bebauungsplan zu einer Existenzgefährdung des landwirtschaftlichen Betriebes führen könnte. In einer solchen Situation ist es Sache des Landwirts, seine Betriebsstruktur offen zu legen. 4. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen als naturschutzrechtliche Kompensationsflächen kann im Verhältnis zu Flächen der öffentlichen Hand auch deshalb gerechtfertigt sein, weil dem Eigentümer durch den Bebauungsplan und die Aufstufung von Ackerland zu Bauland ein erheblicher Mehrwert zufließt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 1620/01 | |
| Rechtsgebiete: | KHG, SGB V, VwGO |
| Schlagworte: | Amtshaftung, Bettenreduzierung, Einvernehmen, Fehlbelegung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung, pauschale, Krankenhausplanung, Pauschale Förderung, Versorgungsvertrag, Wiederholungsgefahr |
| Leitsatz: | Ein vorbehaltlich des Einvernehmens der Krankenhausplanungsbehörde abgeschlossener Versorgungsvertrag nach § 109 Abs. 1 Satz 4 SGB V begründet für sich allein keinen Anspruch auf Förderung gemäß § 9 Abs. 3 a KHG; vielmehr muss die vereinbarte Bettenreduzierung auch tatsächlich durchgeführt worden sein. Die Krankenhausplanungsbehörde ist bei ihrer Entscheidung über das Einvernehmen zu einem solchen Vertrag nicht auf eine bloße Rechtskontrolle beschränkt, sondern ihr ist ein planerischer Gestaltungsspielraum zuzubilligen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 2128/01 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB VIII |
| Schlagworte: | Eingliederungsmaßnahme, Jugendhilfe, Kostenerstattung, Pflegestelle, örtliche Zuständigkeit |
| Leitsatz: | § 104 BSHG, wonach § 97 Abs. 2 und § 103 BSHG entsprechend gelten, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder einem Elternteil untergebracht ist, ist nicht anwendbar, wenn die Unterbringung nach Jugendhilferecht (SGB VIII) erfolgt ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 291/02 | |
| Rechtsgebiete: | NBauO, VwGO |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Baudenkmal, Normenkontrolle, Verunstaltung |
| Leitsatz: | Der Eigentümer eines im oder außerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücks kann die Normenkontrollantragsbefugnis grundsätzlich nicht mit der Begründung herleiten, die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplanes beeinträchtigten das Erscheinungsbild des in seinem Eigentum stehenden Baudenkmals. Anderes kann ausnahmsweise allenfalls dann gelten, wenn nach Lage der Dinge ernstlich in Betracht kommt anzunehmen, das Baudenkmal könne bei Verwirklichung der Planfestsetzungen im Rechtssinne verunstaltet werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 69/02 | |