JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2003
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB X |
| Schlagworte: | Bedarfsgemeinschaft, Bestimmtheit, Rückforderungsbescheid, gesamtschuldnerische Haftung |
| Leitsatz: | Ein Rücknahme- und Rückforderungsbescheid bei Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialhilfe ist nicht gemäß § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt, wenn im Tenor des Bescheids ein Gesamtbetrag von der Bedarfsgemeinschaft gefordert wird. Es reicht auch nicht aus, wenn in der Begründung des Widerspruchsbescheids die Rückforderungssumme zwischen den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt wird, ohne dass eindeutig aus dem Bescheid hervorgeht, welcher Betrag von welchem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zurückgefordert wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 85/03 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, NNatSchG, VwVfG |
| Schlagworte: | Einwendungen, Planfeststellungsverfahren, Wiedereinsetzung |
| Leitsatz: | Die Präklusion nicht erhobener Einwendungen entfällt nicht dadurch, dass die Planfeststellungsbehörde das angesprochene Thema in der Sache abgehandelt hat. Die einer privaten Vereinigung (hier: Landvolk e.V.) zugestandene längere Einwendungsfrist erstreckt sich nicht ohne weiteres zugleich auf ihre Mitglieder und deren individuelle Belange. Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die versäumte Einwendungsfrist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 MS 2527/01 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abwägungsergebnis, Abwägungsfehler, Gutachten, Planrechtfertigung, Schallschutzbebauung, Wirkung, erdrückende Fundstellen |
| Leitsatz: | Die Gemeinde, die bei der Planung eines Sondergebiets "Einzelhandel" ein Gutachten zur Situation und Entwicklung des Einzelhandels einholt, darf kritische Aussagen des Gutachtens nicht "vom Tisch wischen", sondern muss sich mit ihnen argumentativ auseinandersetzen. Eine "Riegelbebauung", die zum Schutz einer benachbarten Wohnbebauung vor den Auswirkungen einer großen Stellplatzfläche festgesetzt wird, findet mit dem intendierten zeitlichen Vorrang der Errichtung der Riegelbebauung vor der Stellplatznutzung keine Rechtsgrundlage in § 9 BauGB. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 3206/01 | |