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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum12 / 2002 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 12 / 2002



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 471/02 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:AsylbLG
Schlagworte:Ausreise (Mitwirkung), Freiwilligkeitserklärung
Leitsatz:Gibt ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer die von der Auslandsvertretung seines Heimatstaates geforderte Erklärung, er kehre freiwillig in sein Heimatland zurück, nicht ab und wird ihm deshalb ein Passersatzpapier nicht ausgestellt, hat er den Grund dafür, dass bei ihm aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, zu vertreten. In diesem Fall erhält er Leistungen nach dem AsylbLG nur, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist. Nicht unabweisbar geboten ist in der Regel der Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 471/02



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 L 1217/00 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:Nds.Lehrgangsregel.f. Rettungssan., RettAssG
Schlagworte:520-Stunden-Programm, Ausbildung, Dauer, Lehrgang, Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter, Niedersächsische Lehrgangsregelung, Rettungsassistent, Rettungssanitäter
Leitsatz:Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" nach § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG in Niedersachsen setzt voraus, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter dem 520-Stunden-Programm der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter entsprochen hat.

Nach § 5 Satz 2 der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter musste sich ein Rettungssanitäterlehrgang über mindestens 6 und höchstens 36 Monate erstrecken.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 L 1217/00

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 156/02 vom 09.12.2002

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Bemessung, Kammerbeitrag, Ortszuschlag, Verwaltungspraktikabilität, Verwaltungsvereinfachung, Ärzte
Leitsatz:Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und - Verwaltungspraktikabilität ist es zulässig, bei der Bemessung der Kammerbeiträge auch den Teil des Ortszuschlags zu berücksichtigen, den die im öffentlichen Dienst tätigen Ärzte erhalten, wenn sie verheiratet sind und Kinder haben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 156/02


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