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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 11 LC 138/06 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 11 LC 138/06

Urteil vom 29.05.2008


Leitsatz:Das anlässlich des Castor-Transports im November 2004 im Wege der Allgemeinverfügung angeordnete präventive Versammlungsverbot ist rechtlich nicht zu beanstanden. Ohne das zeitlich und räumlich beschränkte Versammlungsverbot wäre es den Einsatzkräften der Polizei und des Bundesgrenzschutzes unter Berücksichtigung der Länge der Transportstrecke, des teilweise schwer überschaubaren Geländes und der zu erwartenden Zahl von mehreren tausend Demonstranten voraussichtlich nicht möglich gewesen, die Durchführung des Castor-Transports ohne erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten.
Rechtsgebiete:GG, VersG, VwVfG
Vorschriften:GG Art. 8, VersG § 15 Abs. 1, VwVfG § 35 Abs. 1 S. 2,
Stichworte:Allgemeinverfügung, Castor-Transport, Gorleben, Sitzblockade, Verhinderungsblockade, Versammlungsverbot, Zwischenlager,
Verfahrensgang:VG Lüneburg, 3 A 143/04 vom 16.03.2006

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