JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 11 LC 138/06
| Leitsatz: | Das anlässlich des Castor-Transports im November 2004 im Wege der Allgemeinverfügung angeordnete präventive Versammlungsverbot ist rechtlich nicht zu beanstanden. Ohne das zeitlich und räumlich beschränkte Versammlungsverbot wäre es den Einsatzkräften der Polizei und des Bundesgrenzschutzes unter Berücksichtigung der Länge der Transportstrecke, des teilweise schwer überschaubaren Geländes und der zu erwartenden Zahl von mehreren tausend Demonstranten voraussichtlich nicht möglich gewesen, die Durchführung des Castor-Transports ohne erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. |
| Rechtsgebiete: | GG, VersG, VwVfG |
| Vorschriften: | GG Art. 8, VersG § 15 Abs. 1, VwVfG § 35 Abs. 1 S. 2, |
| Stichworte: | Allgemeinverfügung, Castor-Transport, Gorleben, Sitzblockade, Verhinderungsblockade, Versammlungsverbot, Zwischenlager, |
| Verfahrensgang: | VG Lüneburg, 3 A 143/04 vom 16.03.2006 |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 11 LC 138/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 29.05.2008, 11 LC 138/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum