JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 28.09.2006, Aktenzeichen: 11 LB 53/06
| Leitsatz: | 1. Der Einwand des Beschuldigten, seiner Verurteilung im strafgerichtlichen Verfahren stehe ein Verfahrenshindernis in Gestalt einer unwirksamen Anklageschrift entgegen, lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt. 2. Erkennungsdienstliche Lichtbilder können altersbedingt nicht mehr für Identifizierungsmaßnahmen geeignet sein (hier bejaht bei fast 6 Jahre alten Aufnahmen). Sie haben eine andere Funktion als Ausweis- oder Passbilder. 3. Mängel vorhanderer Aufnahmen rechtfertigen die Neuanfertigung von erkennungsdienstlichen Lichtbildern. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 81 b 2. Alt., |
| Stichworte: | Anklageschrift, Behandlung, erkennungsdienstliche, Beschuldigter, Erkennungsdienst, Identifizierung, Lichtbild, Passbild, |
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