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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 23.06.2009, Aktenzeichen: 12 LC 136/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 12 LC 136/07

Urteil vom 23.06.2009


Leitsatz:1. Ein Bauvorbescheid ist auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, wenn ihr Einvernehmen für das Vorhaben nicht wirksam ersetzt wurde.

2. Die Ersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB erfordert eine Ermessensausübung.

3. Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung ihres Flächennutzungsplans "repariert" hat und nur noch die - unmittelbar bevorstehende - Bekanntmachung der Genehmigung fehlt.

4. Zur Unbeachtlichkeit eines Abwägungsfehlers.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 36 Abs. 2 Satz 3, BauGB § 35 Abs. 3,
Stichworte:Einvernehmen, Ersetzung,
Verfahrensgang:VG Oldenburg, 4 A 1927/05 vom 18.01.2007

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