JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 23.06.2009, Aktenzeichen: 12 LC 136/07
| Leitsatz: | 1. Ein Bauvorbescheid ist auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, wenn ihr Einvernehmen für das Vorhaben nicht wirksam ersetzt wurde. 2. Die Ersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB erfordert eine Ermessensausübung. 3. Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung ihres Flächennutzungsplans "repariert" hat und nur noch die - unmittelbar bevorstehende - Bekanntmachung der Genehmigung fehlt. 4. Zur Unbeachtlichkeit eines Abwägungsfehlers. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 36 Abs. 2 Satz 3, BauGB § 35 Abs. 3, |
| Stichworte: | Einvernehmen, Ersetzung, |
| Verfahrensgang: | VG Oldenburg, 4 A 1927/05 vom 18.01.2007 |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 23.06.2009, Aktenzeichen: 12 LC 136/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 23.06.2009, 12 LC 136/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum