Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 22.01.2003, Aktenzeichen: 4 LC 146/02 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 LC 146/02

Urteil vom 22.01.2003


Leitsatz:Der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss nach § 13 NPflegeG, den der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung erhält, ist keine öffentliche (objektbezogene) Förderung nach § 9 SGB XI, sondern eine von der Bedürftigkeit des Heimbewohners abhängige und damit subjektbezogene Förderung. Der Einrichtungsträger, der nur solche Zuschüsse erhält, bedarf nicht der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde nach § 82 Abs. 3 SGB XI dazu, dass er den Heimbewohnern - unter Anrechnung der Zuschüsse - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen gesondert berechnet. Es genügt die Mitteilung nach § 82 Abs. 4 SGB XI. Die Landesbehörde ist nicht berechtigt, auf eine solche Mitteilung hin zu prüfen, ob die Investitionsaufwendungen in der mitgeteilten Höhe betriebsnotwendig sind.
Rechtsgebiete:NPflegeG, SBG XI
Vorschriften:NPflegeG § 13, SBG XI § 82 III, SGB XI § 82 IV, SGB XI § 9,
Stichworte:Aufwendungszuschuss, bewohnerbezogener, Berechnung, gesonderte, Investitionsaufwendungen, betriebsnotwen, Zustimmung,

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 22.01.2003, Aktenzeichen: 4 LC 146/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 22.01.2003, 4 LC 146/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum