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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 21.10.2003, Aktenzeichen: 2 LB 278/01 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 LB 278/01

Urteil vom 21.10.2003


Leitsatz:1. Kann der im Versorgungsausgleich begünstigte geschiedene Ehegatte eines Ruhestandsbeamten eine Altersrente beanspruchen, schließt diese Möglichkeit des Rentenbezuges das Vorliegen einer Härte i. S. des § 5 Abs. 1 VAHRG mit der Folge aus, dass die Versorgung des Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gekürzt werden kann.

2. Auch bei einem Wechsel des Dienstherrn ist der letzte Dienstherr als zuständiger Träger der Versorgungslast zur Kürzung der Versorgung des geschiedenen Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG berechtigt.
Rechtsgebiete:BGB, BeamtVG, SGB VI, VAErstV, VAHRG
Vorschriften:BGB § 1587 b II, BeamtVG § 107 b, BeamtVG § 57, BeamtVG § 6, SGB VI § 225, SGB VI § 34, SGB VI § 39, VAErstV § 1, VAHRG § 5, VAHRG § 9 IV,
Stichworte:Altersrente, vorgezogene, Dienstherrnwechsel, Hinzuverdienstgrenze, Härteausgleich, Quasisplitting, Renten, Rentenanpassung, Träger der Versorgungslast, Versorgungskürzung,

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