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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 21.04.2009, Aktenzeichen: 8 LA 11/09 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 8 LA 11/09

Urteil vom 21.04.2009


Leitsatz:1. Kosten der sog, Ausführungsplanung sind in Niedersachsen aus Mitteln des GVFG grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Dies gilt auch, wenn diese Kosten dem Auftraggeber bei einer sog. funktionalen Vergabe nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Dem Privaten, der geltend macht, für einen Hoheitsträger ohne vorherige Abstimmung eine Ermessensleistung erbracht zu haben, steht aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu.
Rechtsgebiete:BGB, GVFG, HOAI, NNVG
Vorschriften:BGB § 677, GVFG, HOAI, NNVG,
Stichworte:Auftrag, Auftrag, funktionaler, Ausführungsplanung, Bahnbetriebswerk, Beliehene, GVFG, GVFG-Mittel, Generalunternehmer, Geschäftsführung ohne Auftrag, Landesnahverkehrsgesellschaft, Personennahverkehr, öffentlicher, Schienenpersonennahverkehr, Subvention, Zuwendung,
Verfahrensgang:VG Lüneburg, 5 A 264/06 vom 03.12.2008

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