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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 20.06.2007, Aktenzeichen: 9 LC 59/06 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 LC 59/06

Urteil vom 20.06.2007


Leitsatz:Bei der Festlegung der Grenzen eines Abschnitts im Sinne von § 6 Abs. 4 NKAG steht den Gemeinden in Ausnahmefällen (z.B. beim Weiterbau eines bereits früher ausgebauten Abschnitts) ein Ermessen nicht zu.

Nach dem Einrichtungsbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG sind ausschließlich an einen befahrbaren Privatweg (Sackgasse) angrenzende Grundstücke zum Ausbau der öffentlichen Straße, in die der Privatweg einmündet, (nur dann) beitragspflichtig, wenn der Privatweg bei natürlicher Betrachtungsweise nicht als selbständige Anlage anzusehen ist.
Rechtsgebiete:NKAG
Vorschriften:NKAG § 6 Abs. 1, NKAG § 6 Abs. 4,
Stichworte:Abschnittsbildung, Betrachtungsweise, natürliche, Ermessen, Privatweg, Sackgasse, Selbständigkeit, Straßenausbaubeitrag, Willkürverbot,
Verfahrensgang:VG Hannover 4 A 6300/04 vom 19.12.2005

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