JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 20.06.2007, Aktenzeichen: 9 LC 59/06
| Leitsatz: | Bei der Festlegung der Grenzen eines Abschnitts im Sinne von § 6 Abs. 4 NKAG steht den Gemeinden in Ausnahmefällen (z.B. beim Weiterbau eines bereits früher ausgebauten Abschnitts) ein Ermessen nicht zu. Nach dem Einrichtungsbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG sind ausschließlich an einen befahrbaren Privatweg (Sackgasse) angrenzende Grundstücke zum Ausbau der öffentlichen Straße, in die der Privatweg einmündet, (nur dann) beitragspflichtig, wenn der Privatweg bei natürlicher Betrachtungsweise nicht als selbständige Anlage anzusehen ist. |
| Rechtsgebiete: | NKAG |
| Vorschriften: | NKAG § 6 Abs. 1, NKAG § 6 Abs. 4, |
| Stichworte: | Abschnittsbildung, Betrachtungsweise, natürliche, Ermessen, Privatweg, Sackgasse, Selbständigkeit, Straßenausbaubeitrag, Willkürverbot, |
| Verfahrensgang: | VG Hannover 4 A 6300/04 vom 19.12.2005 |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 20.06.2007, Aktenzeichen: 9 LC 59/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 20.06.2007, 9 LC 59/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum