JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 18.05.2007, Aktenzeichen: 12 LB 8/07
| Leitsatz: | 1. Die Faustformel, nach der eine Belästigung durch den zu erwartenden periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen dann als zumutbar für die Nachbarschaft gilt, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Stunden im Jahr (entsprechend einer realen Einwirkungsdauer von 8 Stunden im Jahr) und nicht mehr als 30 Minuten am Tag beträgt, darf nicht nach Art eines Rechtssatzes angewandt werden; entscheidend sind die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles. 2. Zur Problematik von Zuschlägen im Rahmen der Schallimmissionsprognose bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. 3. Zur Anwendung der Übergangsvorschriften des § 67 BImSchG beim Wechsel vom baurechtlichen in das immissionsschutzrechtliche Verfahren bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, UVPG |
| Vorschriften: | BImSchG § 3, BImSchG § 5, BImSchG § 22, BImSchG § 67, UVPG § 3c, |
| Stichworte: | Eiswurf, Genehmigungsvorbehalt, Lärm, Schattenwurf, Standsicherheit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Windenergie, Windkraft, |
| Verfahrensgang: | VG Oldenburg 4 A 3770/01 vom 19.02.2004 |
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