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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 16.10.2007, Aktenzeichen: 9 LC 54/05 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 LC 54/05

Urteil vom 16.10.2007


Leitsatz:Ausschließlich an einen Privatweg angrenzende Grundstücke werden durch die öffentliche Straße, in die der Privatweg einmündet, nicht erschlossen, wenn auch die Privatwege zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies selbstständige Erschließungsanlagen im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB sind.

Ca. 400 m lange Privatwege sind im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn regelmäßig selbstständig.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 123 Abs. 2, BauGB § 131, BauGB § 133,
Stichworte:Anbaubestimmung, Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Privatstraße, Privatweg, Selbstständigkeit, Unselbstständigkeit,
Verfahrensgang:VG Hannover 4 A 1939/04 vom 15.11.2004

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