JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 16.06.2005, Aktenzeichen: 7 LB 55/02
| Leitsatz: | Die Vorschriften, die den Ausgleich für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs regeln, legen die Voraussetzungen für den Anspruch des Unternehmers abschließend fest. Für Vergleiche mit anderen, für Erwachsene geltenden Tarifen und die Voraussetzung eines stets in 25%iger Höhe zu gewährenden Rabatts für den Ausbildungsverkehr ist jedenfalls dann kein Raum, wenn die Genehmigungsbehörde den Ausbildungstarifen ohne weitere Bedingungen oder Auflagen gemäß § 39 PBefG zugestimmt hat und auch nicht durch eine Auflage gemäß § 45 a Abs. 4 PBefG auf eine bestimmte Preisgestaltung hingewirkt hat. |
| Rechtsgebiete: | PBefAusglV, PBefG |
| Vorschriften: | PBefAusglV § 1, PBefG § 39, PBefG § 45a, |
| Stichworte: | Ausbildungsverkehr, Ausgleich, Ausgleichszahlung, Firmen-Abo, Spannungsverhältnis, Zeitkarten, |
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