JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 15.09.2005, Aktenzeichen: 8 KN 72/02
| Leitsatz: | 1. Wird im Text einer Landschaftsschutzgebietsverordnung zur Beschreibung der Lage und des Grenzverlaufs des geschützten Gebiets ausschließlich auf eine Karte (im Maßstab 1: 5.000) Bezug genommen und diese Karte zum Bestandteil der Verordnung erklärt, so muss die Karte nach § 30 Abs. 5 NNatG im Originalmaßstab im Verkündungsblatt (zusammen mit dem Text der Verordnung) veröffentlicht werden. 2. Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen für die Einbeziehung einer weiträumigen, ebenen Ackerfläche in den Geltungsbereich einer Landschaftsschutzgebietsverordnung. 3. Eine Gemeinde darf als Naturschutzbehörde keine Landschaftsschutzgebietsverordnung erlassen, die im Widerspruch zu den Darstellungen ihres Flächennutzungsplans steht. |
| Rechtsgebiete: | BauGB, NNatG, VwGO |
| Vorschriften: | BauGB § 7, NNatG § 26 I, NNatG § 26 II, VwGO § 47, |
| Stichworte: | Anpassungspflicht, Bekanntmachung, Bekanntmachung, amtliche, Flächennutzungsplan, Karten, Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsschutzgebietsverordnung, |
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