JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 15.05.2009, Aktenzeichen: 12 LC 55/07
| Leitsatz: | 1. Hat die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung des Vorhabens ohne seine Vereinbarkeit mit baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften umfassend zu prüfen, wegen eines bestimmten Rechtsverstoßes abgelehnt, handelt es sich um ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren, in dem die Gerichte selbst bei Erhebung einer Verpflichtungsklage befugt sind, sich auf ein Bescheidungsurteil zu beschränken. 2. Außerhalb einer Konzentrationsfläche kann eine Abweichung von der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur zugelassen werden, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellt und das private Interesse an der Nutzung der Windenergie an dem vorgesehenen Standort bei einer Gesamtbetrachtung der den Einzelfall prägenden Umstände den Vorrang verdient. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, NNatSchG, NBauO, BauGB, BNatSchG |
| Vorschriften: | VwGO § 113 Abs. 5 S. 1, NNatSchG § 13, NBauO § 75, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3, BNatSchG § 11 S. 1, BNatSchG § 21 Abs. 2 S. 2, |
| Stichworte: | Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Regel-Ausnahme-Fall, Windkraftanlage, |
| Verfahrensgang: | VG Oldenburg, 4 A 4990/02 vom 07.07.2005 |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 15.05.2009, Aktenzeichen: 12 LC 55/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 15.05.2009, 12 LC 55/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum