( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 15.03.2005, Aktenzeichen: 12 LC 165/04 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 12 LC 165/04

Urteil vom 15.03.2005


Leitsatz:1. Sozialhilfeempfänger können nicht verlangen, dass ihr Bedarf an Oberbekleidung und Bettwäsche ausschließlich und vollständig durch Geldleistungen und ladenneue Ware gedeckt wird; zumindest für Teile des Bedarfes ist auch die Inanspruchnahme von Gebrauchtware zumutbar.

2. Der Verweis von Sozialhilfeempfängern auf die Inanspruchnahme einer von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege betriebenen Kleiderkammer ist zulässig, wenn sich deren Leistungen nach den gesamten Umständen des Einzelfalles als Hilfegewährungen des Sozialhilfeträgers darstellen und zu diesem Zweck erbracht werden.
Rechtsgebiete:BSHG
Vorschriften:BSHG § 10 V, BSHG § 12 I 1, BSHG § 21 Ia, BSHG § 3, BSHG § 4 II, BSHG § 8 I,
Stichworte:Bettwäsche, gebrauchte, Gebrauchtkleidung, Geldleistung, Kleiderkammer, Kleidung, gebrauchte, Leistungen, einmalige, Sachleistung,

Volltext

Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 15.03.2005, Aktenzeichen: 12 LC 165/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-urteil-vom-15-03-2005-az-12-lc-16504

"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 15.03.2005, 12 LC 165/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN