JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 13 LC 16/03
| Leitsatz: | Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs sind nicht alle rechtswidrigen Folgen hoheitlichen Verwaltungshandelns, sondern nur solche, auf deren Eintritt die Amtshandlung unmittelbar gerichtet war oder die durch das Verwaltungshandeln unmittelbar ausgelöst worden sind (wie Senatsurteil vom 31.03.2004 - 13 LB 11/03 -, Nds. Vbl. 2004, 213; AgrarR 2005, 67). Nicht zurechenbar sind Folgen, die durch das Verhalten eines Dritten verursacht worden sind (Kausalität hier verneint für Überschwemmungsschäden, die eine beim Neubau einer Kreisstraßenbrücke als künstliches Gewässerbett in einem Gewässer 3. Ordnung errichtete Betonsohle auslösen soll). |
| Rechtsgebiete: | NWG |
| Vorschriften: | NWG § 98 I, NWG § 116, |
| Stichworte: | Folgenbeseitigungsanspruch, Kausalität, |
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