JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 13.03.2003, Aktenzeichen: 8 KN 236/01
| Leitsatz: | 1. Landschaftsschutzgebietsverordnungen müssen nicht in den Verkündungsblättern der Bezirksregierungen bekannt gemacht werden. Sie können auch in den von den Landkreisen herausgegebenen amtlichen Verkündungsblättern oder in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht werden, wenn die Hauptsatzung dies bestimmt. § 1 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften der Gemeinden und Landkreise in Verkündungsblättern vom 9. Dezember 1996 stellt eine anderweitige gesetzliche Regelung im Sinne des § 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Verkündung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Auffhebung von Vorschriften vom 1. April 1996 dar. 2. Der Hinweis in einer örtlichen Tageszeitung auf die Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises in seinem Amtsblatt, den die Hauptsatzung des Landkreises vorschreibt, ist nicht konstitutiver Teil der Bekanntmachung der Verordnung. Die Wirksamkeit der Bekanntmachung hängt allein davon ab, dass sie nach Maßgabe der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften in den Gemeinden und Landkreisen in Verkündungsblättern vom 9. Dezember 1996 erfolgt. 3. Eine Landschaftsschutzgebietsverordnung darf repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann enthalten, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Maßnahmen den Charakter des unter Schutz gestellten Gebiets schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen. |
| Rechtsgebiete: | NGO, NLO, NNatSchG |
| Vorschriften: | NGO § 6 III, NGO § 6 VII, NLO § 7 III, NLO § 7 VII, NNatSchG 26 II, |
| Stichworte: | Amtsblatt, Bekanntmachung, Bestandteil der Bekanntmachung, Hauptsatzung, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Verbot, Verordnung, Wirksamkeit der Bekanntmachung, repressives Verbot ohne Erlaubnisvorbeh., öffentliche Bekanntmachung, örtliche Tageszeitung, |
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