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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 13.02.2006, Aktenzeichen: 12 LC 538/04 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 12 LC 538/04

Urteil vom 13.02.2006


Leitsatz:1. Der Betrieb einer Erziehungsstelle als selbständig geführte Einrichtung setzt - jedenfalls in Niedersachsen - eine Mindestplatzzahl für die aufzunehmenden Kinder und Jugendlichen nicht voraus.

2. Die Betreuung der Kinder oder der Jugendlichen in einer Erziehungsstelle durch geeignete Kräfte ist nicht hinreichend gesichert im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII, wenn das Betreuungskonzept der Einrichtung auf einer "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" ausgerichtet ist, diese aber wegen einer externen Berufstätigkeit der (einzigen) pädagogischen Fachkraft tatsächlich nicht gewährleistet werden kann.
Rechtsgebiete:SGB VIII
Vorschriften:SGB VIII § 45 I, SGB VIII § 45 II, SGB VIII § 48a,
Stichworte:Einrichtung, Erziehungsstelle,

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