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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 11.07.2007, Aktenzeichen: 9 LC 262/04 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 LC 262/04

Urteil vom 11.07.2007


Leitsatz:1. Eine die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechtfertigende Verbesserung der Straßenentwässerung kann auch in der Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser liegen.

2. Erfüllt der Ausbau nur einer Teilstrecke der öffentlichen Einrichtung ausnahmsweise einen Beitragstatbestand nach § 6 Abs. 1 NKAG, so sind jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen alle an der öffentlichen Einrichtung gelegenen Grundstücke beitragspflichtig.
Rechtsgebiete:NKAG
Vorschriften:NKAG § 6 Abs. 1,
Stichworte:Ausbaubeitrag, Einrichtung, öffentliche, Stauvolumen, Straßenausbaubeitrag, Teilstrecke, Verbesserung,
Verfahrensgang:VG Lüneburg 3 A 315/02 vom 15.06.2004

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