JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 10.07.2007, Aktenzeichen: 5 LC 41/07
| Leitsatz: | 1. Bei dem einem Angestellten nach § 29 BAT zustehenden Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags handelt es sich um eine entsprechende Leistung im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG. 2. Bei der Bestimmung, in welcher Höhe einem im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigten Ehegatten eines Beamten eine entpsrechende Leistung im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG "zustünde", sind nicht nur die für den Ehegatten maßgebenden Konkurrenzregelungen, sondern auch diejenigen Vorschriften außer Betracht zu lassen, die zu einer Kürzung des ehegattenbezogenen Vergütungsbestandteils aufgrund der Teilzeitbeschäftigung führen. |
| Rechtsgebiete: | BAT, BBesG, GG |
| Vorschriften: | BAT § 29 B Abs. 5, BAT § 34 Abs. 1 S. 1, BBesG § 6, BBesG § 40 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, |
| Stichworte: | Ehegattenkonkurrenz, Familienzuschlag, Halbierung, Konkurrenzregelung, Ortszuschlag, Teilzeitbeschäftigung, |
| Verfahrensgang: | VG Hannover 2 A 2957/02 vom 09.09.2003 |
Um den Volltext vom NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 10.07.2007, Aktenzeichen: 5 LC 41/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"NIEDERSAECHSISCHES-OVG - 10.07.2007, 5 LC 41/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum