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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 10.07.2007, Aktenzeichen: 5 LC 41/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 5 LC 41/07

Urteil vom 10.07.2007


Leitsatz:1. Bei dem einem Angestellten nach § 29 BAT zustehenden Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags handelt es sich um eine entsprechende Leistung im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG.

2. Bei der Bestimmung, in welcher Höhe einem im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigten Ehegatten eines Beamten eine entpsrechende Leistung im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG "zustünde", sind nicht nur die für den Ehegatten maßgebenden Konkurrenzregelungen, sondern auch diejenigen Vorschriften außer Betracht zu lassen, die zu einer Kürzung des ehegattenbezogenen Vergütungsbestandteils aufgrund der Teilzeitbeschäftigung führen.
Rechtsgebiete:BAT, BBesG, GG
Vorschriften:BAT § 29 B Abs. 5, BAT § 34 Abs. 1 S. 1, BBesG § 6, BBesG § 40 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1,
Stichworte:Ehegattenkonkurrenz, Familienzuschlag, Halbierung, Konkurrenzregelung, Ortszuschlag, Teilzeitbeschäftigung,
Verfahrensgang:VG Hannover 2 A 2957/02 vom 09.09.2003

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