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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 10.07.2007, Aktenzeichen: 1 LC 200/05 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LC 200/05

Urteil vom 10.07.2007


Leitsatz:Städtebauliche Folgekostenverträge gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB dürfen - zwecks Vermeidung einer unzulässigen Zuzugsabgabe - nur oder allenfalls das erfassen, was von einem bestimmten Vorhaben bzw. dem diesem zugrunde liegenden Bebauungsplan verursacht wird. Eine nicht näher präzisierte Gesamtplanung reicht nicht aus.

Einem geltend gemachten Erstattungsanspruch kann der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen.
Rechtsgebiete:BauGB, VwVfG
Vorschriften:BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, VwVfG §§ 54 ff,
Stichworte:Erstattungsanspruch, Folgekostenvertrag, Gesamtplanung, Grundsatz von Treu und Glauben, Ursächlichkeit,
Verfahrensgang:VG Hannover 4 A 5928/04 vom 28.06.2005

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