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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 09.10.2008, Aktenzeichen: 12 KN 12/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 12 KN 12/07

Urteil vom 09.10.2008


Leitsatz:1. Im Rahmen der Normenkontrolle von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kann bei der Änderung bzw. Erweiterung bereits ausgewiesener Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Einzelfall die Antragsbefugnis auch des Plannachbarn gegeben sein, wenn dieser von der aufgrund der bisherigen Plansituation gegebenen Ausschlusswirkung begünstigt und durch die Änderung in abwägungsrelevanten Belangen betroffen wird.

2. Begründungsdefizite im Umweltbericht wegen unvollständiger Angaben zu Überwachungsmaßnahmen können unbeachtlich sein, wenn diese mangels umweltbezogener Abwägungsrelevanz keinen Einfluss auf die Abwägungsentscheidung haben.
Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 3, BauGB § 1 Abs. 7, BauGB § 2a, BauGB § 4c, BauGB § 35 Abs. 3 S. 3, BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, VwGO § 47,
Stichworte:Antragsbefugnis, Flächennutzungsplan, Grundstücksnachbar, Monitoring, Normenkontrolle, Planerforderlichkeit, Plannachbar, Planungsanlass, Umweltbericht, Überwachungsmaßnahmen, Vorabbindung,

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