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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 09.10.2007, Aktenzeichen: 1 LB 5/07 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LB 5/07

Urteil vom 09.10.2007


Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten.

2. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen Nachbarn jedenfalls dann ermessenfehlerfrei auf das Beschreiten des Zivilrechtswegs gegen den unmittelbaren Störer (hier: Tischlereinutzung) verweisen, wenn ihrer Einschätzung nach keine Gesundheitsgefahren, sondern nur Belästigungen in Rede stehen, das Gewerbeaufsichtsamt in seinem Zuständigkeitsbereich stärker betroffen ist als die Bauaufsichtsbehörde selbst und und die beanstandeten Störungen weniger durch eine typische Nutzung der Anlage als durch (behauptetes) rücksichtsloses Verhalten verursacht werden, das einer eigenen Beobachtung durch die Bauaufsichtsbehörde und damit ihrer Beweisführung im Prozess wenig zugänglich ist.

3. Eine Tischlerei kann in einem ansonsten eher mischgebietstypisch genutzten städtischen Quartier maßgeblich zur Bestimmung des Gebietscharakters (Gemengelage mit starkem GE-Anteil) beitragen, ohne als Fremdkörper unberücksicht bleiben zu müssen; das gilt jedenfalls dann, wenn sie im Blockinnenbereich überwiegend in eine nicht lärmempfindliche Nutzung z.B. für ein Autohaus eingebettet ist.
Rechtsgebiete:NBauO, VwGO, BImSchG, ZPO, BauNVO, BauGB
Vorschriften:NBauO § 1 Abs. 2, NBauO § 2 Abs. 10, NBauO § 13, NBauO § 13 Abs. 1 Nr. 4, NBauO § 13 Abs. 1 Nr. 4, 2. Fall, NBauO § 13 Abs. 2 Satz 2, NBauO § 69 Abs. 1, NBauO § 69 Abs. 4 Nr. 2, NBauO § 69 Abs. 4 Nr. 3, NBauO § 89 Abs. 1 Satz 1, VwGO § 86, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2, VwGO § 128 a, VwGO § 128 a Abs. 2, VwGO § 173, BImSchG § 22, ZPO § 296 a, BauNVO § 2, BauNVO § 3, BauNVO § 4, BauNVO § 5, BauNVO § 6, BauNVO § 7, BauNVO § 8, BauNVO § 9, BauNVO § 17 Abs. 2, BauGB § 34 Abs. 1, BauGB § 34 Abs. 2,
Stichworte:Anspruch auf Einschreiten, Dachgeschossfenster, Einsicht, Ermessenreduzierung, Fremdkörper, Gebietscharakter, Gemengelage, Zivilrechtsweg,
Verfahrensgang:VG Lüneburg, 2 A 58/02 vom 17.06.2003

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