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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 07.04.2003, Aktenzeichen: 1 KN 3206/01 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 KN 3206/01

Urteil vom 07.04.2003


Leitsatz:Die Gemeinde, die bei der Planung eines Sondergebiets "Einzelhandel" ein Gutachten zur Situation und Entwicklung des Einzelhandels einholt, darf kritische Aussagen des Gutachtens nicht "vom Tisch wischen", sondern muss sich mit ihnen argumentativ auseinandersetzen.

Eine "Riegelbebauung", die zum Schutz einer benachbarten Wohnbebauung vor den Auswirkungen einer großen Stellplatzfläche festgesetzt wird, findet mit dem intendierten zeitlichen Vorrang der Errichtung der Riegelbebauung vor der Stellplatznutzung keine Rechtsgrundlage in § 9 BauGB.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 1 III, BauGB § 1 VI, BauGB § 214 III 2, BauGB § 9 I Nr. 24,
Stichworte:Abwägungsergebnis, Abwägungsfehler, Gutachten, Planrechtfertigung, Schallschutzbebauung, Wirkung, erdrückende Fundstellen,

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