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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 07.03.2005, Aktenzeichen: 1 LB 174/04 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 LB 174/04

Urteil vom 07.03.2005


Leitsatz:1. Der Nachbar kann eine Teilungsgenehmigung (§ 94 NBauO) mit der Begründung anfechten, die damit vorbereitete Bebauung/Nutzung verletze seine Baunachbarrechte; er braucht sich insoweit nicht auf die Anfechtung einer hierfür erforderlichen Genehmigung verweisen zu lassen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. OVG Lüneburg,. Urt. v. 7.5.1980 - 6 OVG A 171/78 -, Vnb).

2. Nicht jede Grundstücksteilung, die mit dem Zwecke vorgenommen wird, die in § 12 Abs. 1 NBauO enthaltene Beschränkung auf ein einziges Grenzgebäude zu umgehen, ist rechtsmissbräuchlich und daher dem Nachbarn gegenüber unwirksam. Dafür kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls, namentlich darauf an, ob die Interessen des Nachbarn an ausreichender Besonnung, Belichtung und Belüftung nach den konkreten Verhältnissen unangemessen hintangestellt werden.
Rechtsgebiete:NBauO, VwGO
Vorschriften:NBauO § 12 I, NBauO § 94, VwGO § 124a III 4,
Stichworte:Nachbarschutz, Rechtsmissbrauch, Teilung, Treu und Glauben,

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