JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 05.12.2006, Aktenzeichen: 1 KN 156/05
| Leitsatz: | 1. Die Festsetzung einer Stellplatzfläche als Nebenanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erfordert eine hinreichende Sicherung ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Hauptanlagen in einem überschaubaren Zeitraum. 2. Die Planung einer Straße im Blockinnenbereich zur rückwärtigen Erschließung der Grundstücke über eine gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauBG festgesetzte Stellplatzanlage setzt die Realisierbarkeit einer Flächenzuteilung voraus, die zur Erreichbarkeit der Grundstücke führt.Aus dem Entscheidungstext |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4, |
| Stichworte: | Flächenzuteilung, Nebenanlage, Stellplatzanlage, Zuordnung, |
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