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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 05.12.2006, Aktenzeichen: 1 KN 156/05 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 KN 156/05

Urteil vom 05.12.2006


Leitsatz:1. Die Festsetzung einer Stellplatzfläche als Nebenanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erfordert eine hinreichende Sicherung ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Hauptanlagen in einem überschaubaren Zeitraum.

2. Die Planung einer Straße im Blockinnenbereich zur rückwärtigen Erschließung der Grundstücke über eine gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauBG festgesetzte Stellplatzanlage setzt die Realisierbarkeit einer Flächenzuteilung voraus, die zur Erreichbarkeit der Grundstücke führt.Aus dem Entscheidungstext
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4,
Stichworte:Flächenzuteilung, Nebenanlage, Stellplatzanlage, Zuordnung,

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