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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 05.09.2007, Aktenzeichen: 1 KN 25/07 

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 KN 25/07

Urteil vom 05.09.2007


Leitsatz:1. Ein Rechtsschutzbedürfnis kann für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan in seiner ursprünglichen und seiner geänderten Fassung nebeneinander bestehen.

2. Für die Rüge einer Verhinderungsplanung ist nicht auf das einzelne Grundstück abzustellen, sondern auf das Plangebiet.

3. Zur Zulässigkeit einer Waldfestsetzung im Rahmen der "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet besiedelter Waldflächen.

4. Im Rahmen der Bewältigung der planerischen Aufgabe sind die verbleibenden Spielräume für eine gleichmäßige Berücksichtigung von Eigentümerinteressen zu nutzen.

5. Zur Bedeutung des Planungsschadensrechts in der Abwägung.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 3, BauGB § 1 Abs. 7, BauGB § 8 Abs. 2, BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18, BauGB § 42,
Stichworte:Abwägung, Eigentümerinteressen, Gleichbehandlung, Planungsschadensrecht, Spielplatz, Waldfestsetzung,

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