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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 05.09.2007, Aktenzeichen: 1 KN 204/05 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 KN 204/05

Urteil vom 05.09.2007


Leitsatz:1. In der Auslegungsbekanntmachung muss das Dienstzimmer, in dem der Planentwurf ausliegt, nicht angegeben werden.

2. Ein Bebauungsplan darf auch für den Bereich Festsetzungen treffen, die nach Fernstraßenrecht einem Anbauverbot unterliegen.

3. Zur Abwägungsgerechtigkeit einer Festsetzung, mit der zum Schutze des Ortsbildes die Höhe baulicher Anlagen beschränkt wird (hier: Verhinderung einer Werbeanlage für Schnellrestaurant in unmittelbarer Nähe zu einer Autobahnauffahrt).
Rechtsgebiete:BauGB, FStrG
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 7, FStrG § 9,
Stichworte:Abwägung, Bekanntmachung, Fernstraßenrecht, Ortsbild, Vertrauensschutz,

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