JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 04.09.2007, Aktenzeichen: 20 LD 14/06
| Leitsatz: | Dienstvergehen eines Lehrers - Maßnahmebemessung bei Verstoß gegen das Verbot des Besitzes kinderpornografischen Materials (§ 184 Abs. 5 StGB) und Verbreitung pornografischen und Gewalt verherrlichenden Materials im Unterricht Ob der Besitz kinderpornografischen Materials (mindestens fünf Bilddateien), dessentwegen der Lehrer zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35,-- Eur verurteilt worden ist, bei Wertung als selbständiges Dienstvergehen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt erscheint zweifelhaft, bedarf aber ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob das übrige Fehlverhalten des Lehrers während des Unterrichts (Verbreitung pornografischer und Gewalt verherrlichender Filme und Dateien) die Entfernung aus dem Dienst erfordert. Denn diese Maßnahme ist aufgrund der Gesamtwürdigung des Fehlverhaltens als einheitliches Dienstvergehen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles geboten. |
| Rechtsgebiete: | NBG, NDO, StGB |
| Vorschriften: | NBG § 62 S. 3, NDO § 5, NDO § 11, StGB § 184 Abs. 5, |
| Stichworte: | Besitz kinderpornografischen Materials, Entfernung aus dem Dienst, |
| Verfahrensgang: | VG Oldenburg 10 A 2991/05 vom 18.07.2006 |
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