JuraForum.de > Urteile > NIEDERSAECHSISCHES-OVG > Urteil vom 03.06.2003, Aktenzeichen: 5 LB 72/03
| Leitsatz: | Ein Antrag, der ausdrücklich auf die Gewährung eines höheren Kindergeldes gerichtet ist und Bezug nimmt auf ausschließlich das Kindergeldrecht betreffende Verfahren des Bundesverfassungsgerichts und einen Erlass der Bundesanstalt für Arbeit, kann nicht als Antrag auf Gewährung eines höheren kinderbezogenen Orts-/Familienzuschlags ausgelegt werden. |
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99 |
| Vorschriften: | BBVAnpG 99 Art. 9 § 1, |
| Stichworte: | Antrag, Auslegung, Belehrungspflicht, Besoldungsbestandteil, kinderbezogener, Fürsorgepflicht, Kindergeld, Orts-/Familienzuschlag, |
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