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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 9 LC 149/04 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 LC 149/04

Urteil vom 03.04.2007


Leitsatz:Kosten für die teilweise Herstellung einer Fahrbahn, die später bei endgültiger Herstellung nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entspricht und im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entfernt wird, können nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingerechnet werden.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 128 Abs. 1,
Stichworte:Änderung, Bauprogramm, Erschließungsaufwand, Erschließungsbeitrag, Fahrbahn, Fahrbahnunterbau,
Verfahrensgang:VG Lüneburg 3 A 171/02 vom 17.03.2004

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