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JuraForum.deUrteileNIEDERSAECHSISCHES-OVGUrteil vom 01.12.2005, Aktenzeichen: 1 NDH L 6/04 



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 NDH L 6/04

Urteil vom 01.12.2005


Leitsatz:Ein Finanzbeamter, der in mehreren hundert Einzelfällen unerlaubte Hilfe in Steuersachen geleistet, dabei in mehr als 190 Fällen falsche Angaben in den Steuererklärungen Dritter eingetragen und darüber hinaus Einkünfte aus der unerlaubten Hilfe in Steuersachen nicht in seinen eigenen Steuererklärungen angegeben hat, ist aus dem Dienst zu entfernen.
Rechtsgebiete:NDO
Vorschriften:NDO § 12 Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, Finanzbeamter, Milderungsgrund, Steuerhinterziehung, eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, psychische Ausnahmesituation, unerlaubte Hilfe in Steuersachen,

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